Anleitung zum Austausch der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)

Warum ist ein Austausch erforderlich?

Die Zertifizierung Ihrer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ist auf 5 Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue TSE erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen weiterhin zu erfüllen. Das Ablaufdatum Ihrer aktuellen TSE können Sie in TOP3 unter Stammdaten TS-Einrichtung auslesen.

Rechtzeitig eine neue TSE-Karte bestellen

  • Überprüfen Sie die Restlaufzeit Ihrer aktuellen TSE.
  • Bestellen Sie frühzeitig eine neue TSE-Karte, um Ausfallzeiten zu vermeiden.

Damit Ihr Kassensystem weiterhin gesetzeskonform bleibt, folgen Sie bitte den nachstehenden Schritten zur Installation und Anmeldung der neuen TSE.

Austausch des TSE-USB-Sticks

Neue TSE-Karte installieren

  • Die TSE ist ein kleiner USB-Stick, der in die Fiskalbox eingesteckt wird.
  • Entfernen Sie den alten TSE-Stick und setzen Sie den neuen ein.
  • Schalten Sie die Fiskalbox aus und wieder ein, damit die neue TSE erkannt wird.

Durch den Einsatz der Fiskalbox benötigen Sie im Normalfall nur eine TSE pro Institution.

Neue TSE in TOP einrichten

Führen Sie folgende Schritte aus:

1. TS-Einrichtung anlegen:

  • Erstellen Sie einen neuen TS-Einrichtungs-Stammdatensatz in TOP3 oder ein TSE-Gerät in TOP2.
  • Nutzen Sie zur besseren Übersicht eine eindeutige Bezeichnung (z. B. „2025“ im Namen).

2. TSE-Verbindung auslesen:

  • Wählen Sie unter „TSE-Verbindung lesen“ die bisherige Fiskalbox, deren TSE ersetzt wurde.
  • Dadurch wird die Seriennummer der neuen TSE automatisch ausgelesen.

3. Stammdaten aktualisieren:

  • Passen Sie in allen Stammdaten-Geräten die TS-Einrichtung auf die neue an.

4. Alte TS-Einrichtung verwalten:

  • Falls möglich, schalten Sie die alte TS-Einrichtung in TOP auf „passiv“.

Anmeldung der neuen TSE beim Finanzamt

  • Die neue TSE-Seriennummer und Kassen-Seriennummer müssen beim Finanzamt über Elster angemeldet werden.
  • Wichtig: Das Formular muss für alle Kassen erneut ausgefüllt werden – auch dann, wenn nur eine einzelne TSE ersetzt wurde.

Aufbewahrung des alten TSE-Sticks

  • Die Finanzbehörden verlangen eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht für abgelaufene TSE-Sticks.
  • Lagern Sie den alten TSE-Stick sicher, um im Prüfungsfall Zugriff darauf zu haben.

Wichtige Hinweise

  • Der TSE-Austausch sollte rechtzeitig erfolgen, da eine abgelaufene TSE zu einer Fehlermeldung auf dem Kassenbon führt.
  • Der Kassenverkauf ist trotz abgelaufener TSE technisch weiterhin möglich, aber nicht mehr gesetzeskonform.

Support

Mit dieser Anleitung haben Sie alle notwendigen Schritte zum Austausch der TSE.

Falls Sie zum Vorgang Fragen oder Probleme haben, steht Ihnen unser technischer Support zur Verfügung:

Telefonischer Support: +49 40 399 202 10
E-Mail: support@beckerbillett.de
Website: www.beckerbillett.de