Problematik der Mehrwertsteuerberechnung in TOP
Beckerbillett TOP und die TIPP Kasse errechnen beim Verkauf den Nettobetrag rückwärts aus dem hinterlegten Bruttobetrag. Bei der Berechnung wird eine Berechnung auf Zeilenebene im Bon vorgenommen. Für jeden Artikel auf dem Bon wird aus seinem Bruttoumsatz der Nettoumsatz rückwärts berechnet und auf Cent gerundet. Die Summen aller auf den Kassenbons ausgewiesener Netto- und Bruttobeträge werden in den TOP Abrechnungen summiert ausgegeben.
Folgendes Beispiel soll die Berechnung und die sich daraus ergebenem Summen verdeutlichen:
Artikel A kostet brutto 1,-€, Steuersatz 7%.
1: er wird von einem Kunden einmal gekauft, Menge auf dem Bon gleich eins
1€ / 1,07 = 0,93456 , gerundet Netto = 0,93 €
2: er wird vom Kunden 10 mal gekauft
10€/10,07 = 9,3458, gerundet Netto = 9,35€
Wenn 10 Kunden jeweils einen Artikel kaufen, ist der ausgewiesene Nettobetrag 9,30€, also Steuer = 70ct. Wenn ein Kunde 10 Artikel auf einmal kauft, ist Netto 9,35€, Steuer nur 65cent. Damit die Rundungsdifferenzen auf einem Bon nicht noch größer werden, wird der Nettopreis des Artikel nicht aus dem einzelnen Stückpreis des Artikels sondern aus der Gesamtmenge der Bonzeile berechnet.
Die Artikelabrechnungen in TOP, z.B. die Artikelabrechnung pro Warengruppe, weisen zwar den Steuersatz des Artikels und den Bruttoumsatz aus, summieren aber die Nettoumsätze der einzelnen Bons und berechnen nicht noch einmal Netto aus Brutto. Deshalb kommt es dort zu Differenzen. Ihr Steuerberater entscheidet, welche Werte er zur Vorsteueranmeldung verwendet.
Diese Art der Berechnung ist von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Artikelfluss vs. Zahlungsfluss
Es gibt in Beckerbillett TOP einige wenige Abrechnungen, welche die zu einem Artikel oder mit ihm zusammenhängende Gruppen gehörende Summe der Zahlungsarten auswerten, die also z.B. die in Bar, in EC-Karte oder per Gutschein bezahlten Eintrittskarten getrennt summieren. Dieses funktioniert aber nur in Grenzen: in dem Moment, in dem ein Kunde mit mehr als einer Zahlart bezahlt, z.B. ein Teil per Gutschein und den Rest in Bar, können Sie nicht mehr angeben, wie der Artikel bezahlt wurde.
Beispiel: ein Kunde kauft ein paar Eintrittskarten und einige Souvenirs für insgesamt 50,-€ und löst einen Gutschein für 30,-€ ein und zahlt den Rest über 20,-€ per EC-Karte. In diesem Fall können Sie nicht angeben, wie ein einzelner Souvenir-Artikel bezahlt wurde. Der Bon wird im System als eine Liste von Artikel und eine zweite Liste von Zahlungsarten gespeichert. Es gibt in TOP keine direkte Zuordnung Artikel X wurde mit Zahlart Y bezahlt.
Da unsere Kunden aus historischen Gründen trotzdem gerne eine solche Abrechnung hätten und da fast immer mit nur einer Zahlart gezahlt wird, gibt es trotzdem solche Auswertungen: bei diesen wird grundsätzlich die Zahlart mit dem größten nicht-bar Betrag als Zahlart den Bons ausgewählt. Es wird angenommen, dass alle Artikel des Bons mit dieser Zahlart bezahlt wurden. Wurde 100,-€ in bar und 10,-€ in Gutschein bezahlt, dann wird der Umsatz aller Artikel trotzdem unter Gutschein aufgeführt.
Das betrifft alle Abrechnungen, die in einer Spalte Artikel, Warengruppen, Erlösgruppen, Abrechnungsgruppen oder Konten ausweisen und in der zweiten Spalte die Zahlart. Nur Abrechnungen, die im oberen Block die Artikelumsätze ausweisen und in einem zweiten, getrennten Block die Zahlarten, haben exakte Werte. Der Artikelumsatz ist dann in der Summe gleich dem Zahlartenumsatz.
Der Datev Export erzeugt bei solchen Splitzahlungen übrigens als letzte Buchungssätze Korrekturbuchungen, bei den der Differenzbetrag von einer Zahlart auf die andere umgebucht wird. Möglicherweise stolpert ihre Buchhaltung darüber, dass es Buchungen Kartenzahlung an Kasse oder ähnliches gibt, das ist so von uns vorgesehen.