Gutscheine in den AGB

Warum Gutscheinverkauf in den AGB stehen muss:

Sobald Gutscheinkarten verkauft werden, müssen wir den Bezahlprozess/Bedingungen separat prüfen.
Für den Verkauf von Gutscheinen sollte es entweder eigene AGB geben oder einen entsprechenden Passus in den bestehenden AGB, der die Regelungen für Gutscheinkarten abdeckt.
Hier prüfen wir z. B., ob die Einlösungsfrist bzw. Gültigkeit klar geregelt ist, ob ein Widerrufsrecht vorgesehen ist, ob ausdrücklich vermerkt ist, dass keine Barauszahlung möglich ist, ob Einschränkungen oder Nutzungsmöglichkeiten beschrieben sind, ob es Regelungen zu Verlust oder Diebstahl gibt, ob festgelegt ist, was im Falle eines Verkaufs, einer Übernahme oder einer Insolvenz mit den gekauften Gutscheinen passiert - und Ähnliches.