Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen sowie älteren Menschen im Umgang mit Produkten und Dienstleistungen. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz EAA) in deutsches Recht um.
Ziel des Gesetzes ist die Schaffung einheitlicher EU-weiter Anforderungen, um insbesondere auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt zu erleichtern.
Die Anforderungen des BFSG gelten grundsätzlich für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Dazu zählen unter anderem Telekommunikationsdienste sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, wie beispielsweise Online-Shops. Damit müssen künftig alle Online-Shops barrierefrei gestaltet sein.
Bereits bestehende Webseiten können vergleichsweise einfach auf die Anforderungen umgestellt werden. Hierfür steht in Zusammenarbeit mit dem Partner AccessGO eine Plugin-Lösung zur Verfügung, die eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung barrierefreier Anforderungen ermöglicht.