1. Wechselgeld wird bei der Einzahlung/Auszahlung mit in den Bargeldbestand gerechnet und kann mit ausgezahlt werden.
2. Wechselgeld hat keine Auswirkung auf die Kassenabrechnung, sondern wird dort +/- null behandelt, da das Wechselgeld in der Regel nicht zum Bargeldbestand gezählt wird.
3. Wechselgeld wird bei der Kassenabrechnung als eigener Posten aufgeführt und nicht in die Einnahmen mit eingerechnet
4. Wechselgeld kann nur nach dem Login eingetragen werden, wurde dies vergessen, kann man eine Einzahlung vornehmen. Dies wird aber nicht als Wechselgeld gespeichert und fließt mit in den Bargeldbestand ein.

4. Wechselgeld kann nur nach dem Login eingetragen werden, wurde dies vergessen, kann man eine Einzahlung vornehmen. Dies wird aber nicht als Wechselgeld gespeichert und fließt mit in den Bargeldbestand ein.